Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen (CED) können zu starken Einschränkungen im Alltag führen. Dies kann zur Folge haben, dass ein Grad der Behinderung (GdB) bzw. Grad der Schädigungsfolgen (GdS) festgestellt werden kann. Erfasst werden hier Colitis ulcerosa, Morbus Crohn und künstlicher Darmausgang (Stoma) mit den wichtigsten Antworten rund ums Thema Behinderung.
Grad der Behinderung (GbR)
Um den Grad der Behinderung (GdB) zu bestimmen, ist vor allem die tatsächliche Leistungseinschränkung durch die Erkrankung bzw. Behinderung des Erkrankten maßgeblich. Es ist nicht nur der Befund/ die Diagnose wichtig, sondern auch die Einschränkungen im Alltag.
Bei mehreren Erkrankungen werden die Punkte nicht addiert! Maßgebend sind die Auswirkungen der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander.
Mit folgender Einstufung ist bei Colitis ulcerosa und Morbus Crohn zu rechnen:
Ausprägung | GdB/GdS |
CED mit geringer Auswirkung (geringe Beschwerden, keine oder geringe Beinträchtigungen des Kräfte- und Ernährungszustands, selten Durchfälle) | 10-20 |
CED mit mittelschwerer Auswirkung (häufig rezidivierende oder länger anhaltende Beschwerden, geringe bis mittelschwere Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands, häufiger Durchfall) | 30-40 |
CED mit schwerer Auswirkung (anhaltende oder häufig rezidivierende erhebliche Beschwerden, erhebliche Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands, häufige, tägliche, auch nächtliche Durchfälle) | 50-60 |
CED mit schwerster Auswirkung (häufig rezidivierende oder anhaltende schwere Beschwerden, schere Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands, ausgesprägte Anämie) | 70-80 |
Fisteln, Stenosen, postoperative Folgezustände (z.B. Kurzdarmsyndrom, Stomakomplikationen), extraintestinale Manifestationen (z.B. Arthritiden), bei Kindern auch Wachstums- und Entwicklungstörungen, sind bei CED zusätzlich zu bewerten.
Bei einem Mastdarmvofall, Afterschließmuskel-Schwäche und künstlichem Darmausgang ist mit folgender Einstufung zu rechnen:
GdB/GdS | |
Mastdarmvorfall klein, reponierbar |
0-10 |
Mastdarmvorfall: nicht reponierbar | 20-40 |
Afterschließmuskel-Schwäche mit seltenem, nur unter besonderen Belastungen auftretendem unwillkürtlichen Stuhlgang | 10 |
Afterschließmuskel-Schwäche: sonst | 20-40 |
Funktionsverlust des Afterschließmuskels | wenigstens 50 |
Fistel in der Umgebung des Afters geringe, nicht ständige Sekretion | 10 |
Fistel in der Umgebung des Afters mit stärkerer Sekretion | 20-30 |
Künstlicher Darmausgang (Stoma) | |
Stoma mit guter Versorgungsmöglichkeit | 50 |
Stoma (z.B. bei Bauchwandhernie, Stenose, Retraktion, Prolaps, Narben, ungünstige Postition) | 60-80 |
Bei ausgedehntem Mastdarmvorfall, künstlichen Darmausgang oder stark sezernierenden Kotfisteln, die zu starker Verschmutzung führen, sind gegebenenfalls außergewöhnliche seelische Begleiterscheinungen zusätzlich zu berücksichtigen.
Hier findet ihr weitere Informationen zum GdB.
Der Antrag
Den Antrag zur Feststellung einer Behinderung, stellt man beim zuständigen Versorgungsamt beziehungsweise Landesamt. Oft kann man diesen online finden, zusammen mit einer Hilfe zum Ausfüllen und einem Merkblatt zum Download.
Um das Verfahren zu beschleunigen, sollte dem Antrag folgendes beiliegen:
- umfassende Arztberichte mit genauer Beschreibung des Befundes und des Funktionsausfalles oder
- die hausärztlichen Untersuchungsunterlagen, z.B.:
- Facharztbriefe
- Krankenhausberichte
- Kurschlussgutachten
- Röntgenbefunde
- eine detaillierte persönliche Beschreibung, inwieweit man im Alltag eingeschränkt ist
Hilfreiche Sätze
* kann nicht mehr ständig am Öffentlichen Leben / Veranstaltungen teilnehmen
- Merkzeichen „RF“ – wird zuerkannt > Rundfunkgebühren ermäßigt
Der Widerspruch
Sollte die Feststellung der Behinderung bzw. der Grad der Behinderung nicht zufrieden stellend sein, kann man Widerspruch einlegen. Dazu findet ihr hier Vorlagen
Hilfe
erhaltet ihr auch in der fb-Gruppe
Der Ausweis
Ab einem Behinderungsgrad von 50 gilt jeder als schwerbehindert und hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Der Ausweis dient dazu, sich gegenüber Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern, Behörden usw. als schwerbehinderter Mensch ausweisen zu können.
Nachteilsausgleich
Diese Übersicht gibt Auskunft über die vom Grad der Behinderung abhängigen Nachteilsausgleiche (bzw. Vorteile).
Angebot von MyHandicap
MyHandicap recherchiert und listet für seine Freunde und Förderer die aktuellsten Rabatte für Menschen mit Behinderung. Sukzessiv wird die Rabattliste Branche um Branche erweitert. Also schauen Sie immer mal wieder rein!
Für Fahrzeuge, die auf schwerbehinderte Personen zugelassen sind, sieht das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) Steuervergünstigungen in Form einer vollständigen Steuerbefreiung oder einer Steuerermäßigung um 50 Prozent vor, § 3a KraftStG.
Außerdem gibt es die ermäßigte Bahncard Bahncard für Rentner wegen voller Erwerbsminderung und Schwerbehinderte (ab GdB 70).
Schwerbehinderung – Wann sage ich es meinem Arbeitgeber
Menschen mit Behinderung, die auf Jobsuche sind, sollten sich den Zeitpunkt für die Feststellung einer Schwerbehinderung und die Ausstellung eines Behindertenausweises genau überlegen.
Oft wird in Personalbögen gefragt, ob man „aus arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen Ansprüche oder Rechte geltend machen könne oder einen solchen Antrag gestellt hat“. Wenn Sie einen Antrag gestellt oder bereits einen Schwerbehindertenausweis haben, sind Sie verpflichtet, diese Frage mit „Ja“ zu beantworten. Leider schreckt das immer noch einige Arbeitgeber ab. Sie können das Problem lösen, indem Sie den Antrag auf den Ausweis nach der Probezeit stellen.
Hier finden Sie dazu weitere Informationen.
Quelle: myHandycap
Die orange Parkerleichterung
Dieser Parkausweis bringt uns Betroffenen einige Sonderrechte beim Parken. Wir, die zu „gesund“ sind, um einen Behindertenparkschein zu bekommen, aber auch krank genug, um einige Erleichterungen dankbar anzunehmen.
Freie Fahrt mit Wertmarke im öffentlichen Personennahverkehr
Schwerbehinderte Menschen können beim Versorgungsamt eine Wertmarke beantragen, um damit im öffentlichen Personennahverkehr Freifahrten in Anspruch zu nehmen.
Hier findet ihr weiterlesen